ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER STARDOM COMPANY S.R.O.
Die Gesellschaft Stardom Company s.r.o., ID-Nr.: 017 23 502, mit Sitz in Horní náměstí 371/1, 779 00 Olomouc, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts in Ostrava, Abteilung C, Nummer 74146 (im Folgenden „STARDOM“ oder „Auftragnehmer“ genannt) erlässt hiermit im Einklang mit den Bestimmungen des §1751 (1) des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt), die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien regeln, die im Zusammenhang mit oder aufgrund des Vertrags (im Folgenden „Vertrag“ genannt) zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (im Folgenden auch „Vertragsparteien“ genannt) entstehen.
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Handelt es sich bei der Vertragspartei um einen Verbraucher, so gelten für die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Beziehungen das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung. Handelt es sich bei der Vertragspartei um einen Unternehmer oder eine öffentliche Einrichtung, so richten sich die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Beziehungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags. Vereinbaren die Vertragsparteien abweichende Regelungen im Vertrag, so gehen diese abweichenden Regelungen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen. Mit dem Abschluss des Vertrages mit dem Auftragnehmer bestätigt der Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, sie in vollem Umfang akzeptiert und sie für ihn verbindlich werden.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Diese Bestimmung berührt in keiner Weise die Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden sind.
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Unter Vertrag ist ein Werkvertrag zu verstehen. Gegenstand des Vertrags ist somit die Verpflichtung des Auftragnehmers, das Werk auf eigene Kosten und Gefahr für den Auftraggeber auszuführen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk zu übernehmen und den Preis dafür zu zahlen.
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Die in diesen AGB vereinbarten Vertragsstrafen gelten nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS
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Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Website http://www.stageandtech.com (im Folgenden „Website“ genannt) betreibt, auf der er seine Produkte anbietet. Der Auftragnehmer erklärt, dass alle auf der Website dargestellten Produkte, einschließlich der bereitgestellten Informationen, nur informativen Charakter haben und nicht automatisch ein Angebot des Auftragnehmers zum Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber darstellen. Vertragsparteien erkennen an, dass die Bestimmungen des § 1732 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hier nicht anwendbar sind.
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Není-li Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber durch die schriftliche Annahme des Auftragnehmers gemäß der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers zustande.
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Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt auch dann zustande, wenn ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen wird. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich annimmt. Als schriftlich gilt auch die Übermittlung durch elektronische Post oder andere Telekommunikationsmittel, die es ermöglichen, die Willensäußerung in schriftlicher Form festzuhalten.
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Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Bestellung des Auftraggebers anzunehmen. Wird die schriftliche Bestellung des Auftraggebers vom Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung schriftlich angenommen, so erlischt das Angebot zum Vertragsabschluss. Das Gleiche gilt im umgekehrten Fall, wenn das schriftliche Angebot des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebotes schriftlich angenommen wird.
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Wenn der Vertrag durch eines der in den Artikeln 2.2 - 2.3 der AGB genannten Verfahren zustande gekommen ist, kann die Bestellung vom Auftraggeber nicht nachträglich storniert werden, bzw. kann die Bestätigung des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht nachträglich storniert werden. Die Bestellung oder die Bestätigung des Angebots ist widerruflich, bis der Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen ergreift. Die Möglichkeit einer späteren Stornierung der Bestellung oder der Bestätigung des Angebots bleibt hiervon unberührt, sofern die Parteien darüber eine schriftliche Vereinbarung treffen.
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Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Auftraggeber im Falle einer Stornierung der Bestellung verpflichtet ist, dem Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Gesamtpreises des Werks zu zahlen.
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Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber um eine zusätzliche Bestellungsbestätigung zu bitten, wenn Zweifel über den Inhalt der Bestellung des Auftraggebers bestehen oder wenn einige Teile der Bestellung (Leistungsbeschreibung usw.) geklärt werden müssen.
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Der Auftragnehmer hat auch das Recht, die Annahme der Bestellung zu verweigern, wenn der Auftraggeber die vom Auftragnehmer ordnungsgemäß vorbereitete Ware in der Vergangenheit mindestens einmal nicht abgenommen oder die gelieferte Ware wiederholt ohne Angabe von Gründen zurückgegeben hat.
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Werden im Rahmen des Vertragsabschlusses Fernkommunikationsmittel eingesetzt, so trägt der Kunde alle mit dem Einsatz von Fernkommunikationsmitteln verbundenen Kosten, wobei diese in keiner Weise vom Grundtarif abweichen.
3. PREIS, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
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Der Preis für den vereinbarten Vertragsgegenstand ist Bestandteil des konkreten Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Preis ist zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers, das den Preis des Werks oder die Art und Weise seiner Bestimmung enthält, schriftlich annimmt.
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Alle vom Auftragnehmer genannten Preise sind endgültige Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erklärt, dass er Mehrwertsteuerzahler ist. Zum Gesamtpreis des Werks kommt stets die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzu.
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Sofern in einem konkreten Vertrag zwischen den Vertragsparteien nichts anderes festgelegt ist, ist der Preis für das Werk innerhalb der in der Rechnung, die der Auftragnehmer auszustellen und dem Auftraggeber zuzusenden hat, angegebenen Frist zu zahlen. Voraussetzung für die Ausstellung und Übermittlung einer Rechnung ist die Übergabe des Werks an den Kunden auf der Grundlage eines Übergabeprotokolls. Diese Bestimmung lässt das Recht des Auftragnehmers auf Bezahlung durch den Auftraggeber unberührt.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Anzahlung für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten zu verlangen. Vereinbaren die Vertragsparteien eine Vorauszahlung des Preises durch eine Anzahlung, so stellt der Auftragnehmer eine Anzahlungsrechnung aus, die dem Auftraggeber zugestellt wird, und der Auftraggeber ist verpflichtet, sie innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.
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Sofern im konkreten Vertrag zwischen den Vertragsparteien nichts anderes festgelegt ist, kann der Auftraggeber den vereinbarten Preis per Überweisung auf das Konto Nr. 6183272339/0800 des Auftragnehmers bei der Česká Spořitelna a.s. unter dem der Rechnungsnummer entsprechenden Kassenzeichen zahlen.
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Im Falle der Zahlung des vereinbarten Preises gilt der Betrag als gezahlt, wenn er dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird.
4. LIEFERTERMIN, ART DER LIEFERUNG, ABNAHME DES WERKS.
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Der konkrete Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber enthält auch das Datum der Ausführung des Werks. Eine Änderung des vereinbarten Termins für die Ausführung des Werks in einem bestimmten Vertrag muss schriftlich in Form eines Nachtrags zum Vertrag vereinbart werden.
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Wenn die Lieferung und Montage des Werks zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, neben der Ausführung auch die Montage des Werks innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Ort, an dem das Werk installiert oder ausgeführt werden sollen, so einzurichten, dass das Werk ohne Schwierigkeiten installiert oder ausgeführt werden kann. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, den Auftragnehmer auf alle Risiken hinzuweisen, die mit der Installation und der Ausführung des Werks an dem betreffenden Ort verbunden sind. Ist der Installationsort oder der Ausführungsort für die Installation (Ausführung) nicht geeignet, verlängert sich die Frist für die Ausführung des Werks um die Anzahl der Tage, in denen das Werk nicht installiert (ausgeführt) werden kann.
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Sofern die Vertragsparteien in einem konkreten Vertrag nichts anderes vereinbart haben, trägt der Auftraggeber die mit der Ausführung und Installation des Werks verbundenen Transportkosten.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Montage- und Installationsarbeiten unter Beachtung der für den Installationsort (Ausführungsort) geltenden allgemeinen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen durchzuführen.
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Ist die Mitwirkung des Auftraggebers für die Ausführung des Werks erforderlich, so setzt der Auftragnehmer eine angemessene Frist für die Erbringung der Mitwirkungsleistungen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, darf die Frist 30 Tage nicht überschreiten. Der vereinbarte Liefertermin verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber die Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer erbracht hat. Die Lieferfrist verlängert sich auch um die Zeit, in der der Auftragnehmer das Werk aufgrund höherer Gewalt nicht ausführen konnte. Die Lieferfrist verlängert sich ferner um die Zeit, in der der Auftragnehmer das Werk aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, nicht ausführen konnte. Die Ausführung des Werks umfasst auch dessen Installation.
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Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Übergabe des Werks auf der Grundlage eines schriftlichen Übergabeprotokolls erfolgt. Das Übergabeprotokoll enthält insbesondere die Identifizierung der Vertragsparteien, die Vertragsbezeichnung, die Spezifikation des Werks, eine Auflistung etwaiger Mängel oder Rückstände des Werks, die Frist für die Beseitigung etwaiger Mängel, das Datum der Übergabe, die Unterschriften der Vertragsparteien oder der zur Vornahme der betreffenden Handlung befugten Personen. Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar des Übergabeprotokolls.
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Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werks auch dann verpflichtet, wenn das Werk unwesentliche Mängel oder Rückstände aufweist, die einer zweckentsprechenden Nutzung des Werks nicht entgegenstehen. In dem im vorstehenden Satz genannten Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die Art und Weise und den Zeitpunkt der Beseitigung von Mängeln oder Rückständen im Sinne des vorstehenden Satzes schriftlich zu vereinbaren.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist zu übernehmen. Übernimmt der Auftraggeber die Sachen nicht rechtzeitig, so wird davon ausgegangen, dass die Waren zu dem Zeitpunkt übergeben worden sind, zu dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Verfügung über die Waren ermöglicht hat, und dass der Auftraggeber den Vertrag verletzt hat, indem er die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen hat. Wenn der Auftraggeber die Ware nicht rechtzeitig übernimmt, ist er in Verzug und verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten für die Lagerung der Ware für den Zeitraum der Verzögerung und die Kosten für den Rücktransport zum Auftragnehmer zu zahlen. Im Falle eines Verzugs bei der Übernahme der Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer für jeden Tag des Verzugs 500,- CZK als Lagergebühr zu zahlen, jedoch nur, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz des Schadens, der sich aus dem Übernahmeverzug des Auftraggebers ergibt, bleibt hiervon unberührt.
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Übernimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Liefertermin, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Ablauf der im vorstehenden Satz genannten Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, über die Ware frei zu verfügen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung des Warenpreises einschließlich der mit der Lagerung, der verzögerten Übernahme oder der Demontage verbundenen Kosten, einschließlich der mit dem Rücktransport des Werkes verbundenen Kosten, bleibt davon unberührt.
5. ÜBERTRAGUNG DES EIGENTUMS, ÜBERGANG DER GEFAHR VON SCHÄDEN AM WERK
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Der Auftragnehmer ist bis zur vollständigen Zahlung des Preises durch den Auftraggeber Eigentümer des Werkes. Während dieser Zeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk an einen Dritten zu übertragen, es einer anderen Person zur Nutzung zu überlassen oder das Werk anderweitig zu belasten. Die Gefahr von Schäden am Werk geht zum Zeitpunkt der Übergabe des Werks auf der Grundlage des Übergabeprotokolls auf den Auftraggeber über.
6. VERTRAGSRÜCKTRITT
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Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind berechtigt, vom Vertrag in den Fällen zurückzutreten, die im konkreten Vertrag, in diesen AGB oder in den Fällen, in denen dies ausdrücklich gesetzlich zulässig ist, festgelegt sind.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
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wenn der Auftraggeber den Preis für das Werk nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt; dies gilt auch im Falle einer Anzahlungsrechnung,
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wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Übernahmetermin des Werks übernimmt,
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wenn beim Auftraggeber ein Insolvenzverfahren, ein Vollstreckungsverfahren oder ein Verfahren wegen Steuerrückständen durchgeführt oder eingeleitet wird,
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wenn der Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat,
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wenn der Auftraggeber es unterlässt, Mitwirkungsleistungen bei der Ausführung (Montage) des Werks zu erbringen,
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wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht ermöglicht, das Werk auszuführen oder zu installieren, weil die Bereitschaft des Ortes, an dem das Werk ausgeführt (installiert) werden soll, nicht vorbereitet ist, auch nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist, die nicht kürzer als 7 Arbeitstage und nicht länger als 15 Arbeitstage sein darf, es sei denn, die Vertragsparteien haben in einem konkreten Vertrag etwas anderes vereinbart,
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wenn das Werk oder ein Teil des Werks von einem Unterauftragnehmer ausgeführt wird, wenn der Unterauftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund nicht behebbarer technischer Probleme, die nicht durch den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer verursacht wurden, nicht in der Lage ist, das Werk auszuführen.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
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wenn der Auftragnehmer das Werk nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausführt, auch nicht innerhalb einer Nachfrist, die der Auftraggeber zu gewähren hat, um die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag zu erfüllen. Die Dauer der Frist richtet sich nach der Bestimmung,
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in den Fällen, in denen das Gesetz dies im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorsieht.
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Der Rücktritt vom Vertrag ist gültig, wenn er schriftlich erfolgt. Der Vertragsrücktritt muss der anderen Partei zugestellt werden.
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Im Falle des Rücktritts vom Vertrag erlischt das Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien von Anfang an, und der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückerstattung des Preises für das gesamte Werk und der Auftragnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der erbrachten Leistung. Die Fristen für die Rückerstattung oder Zahlung werden von den Vertragsparteien vereinbart. Einigen sich die Parteien nicht, so gilt eine Frist von 14 Tagen.
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Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so hat er das Recht, von dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zurückzutreten, wenn der Vertrag im Wege der Fernkommunikation geschlossen wurde. Tritt der Auftraggeber, der Verbraucher ist, vom Vertrag zurück, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt vom Vertrag) alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (außer in den Fällen, in denen der Auftraggeber in bestimmten Fällen Anspruch auf kostenlose Lieferung hat), die er vom Auftraggeber aufgrund des Vertrags erhalten hat, auf die gleiche Weise zurückzuzahlen. Der Auftragnehmer wird die erhaltenen Gelder nur dann auf andere Weise an den Auftraggeber zurückzahlen, wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist und keine zusätzlichen Kosten entstehen.
7. HAFTUNG FÜR MÄNGEL, MÄNGELRÜGE
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Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für Mängel am Werk gemäß § 2615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person, die Verbraucher im Sinne von § 419 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, so gelten die für Verbraucher geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch für den Werkvertrag und das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber dafür, dass das Werk bei der Übergabe frei von Mängeln ist, d.h. dass es vertragsgemäß ausgeführt und dem Auftraggeber übergeben worden ist. Weist das Werk bei Übergabe einen Mangel auf, so begründet dies die Verpflichtung des Auftragnehmers aufgrund mangelhafter Leistung.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu rügen, nachdem er bei rechtzeitiger Untersuchung und ausreichender Sorgfalt hätte entdeckt werden können.
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Der Auftraggeber hat kein Recht aufgrund mangelhafter Leistung, wenn der Mangel durch ein äußeres Ereignis, durch den Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten, der nicht der Auftragnehmer ist, verursacht wurde.
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ausführung eines Ersatzwerks zu verlangen, wenn das Werk aufgrund seiner Beschaffenheit nicht an den Auftragnehmer zurückgegeben oder übergeben werden kann.
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Der Auftraggeber macht die Mängel bei dem Auftragnehmer geltend. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen angemessenen Kosten. Dieses Recht muss der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Mängelrüge ausüben.
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Im Falle einer Mängelrüge am Werk durch den Auftraggeber verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Mängelrüge so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge zu begleichen, es sei denn, es handelt sich um Mängel, deren Art und Umfang eine längere Frist für die Materialbeschaffung erfordern.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die festgestellten Mängel nur schriftlich mit einer Beschreibung der Mängel per Post an den Sitz des Auftragnehmers oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!zu rügen. Die Mängel werden zunächst durch die Reparatur des Werks behoben, und wenn die Reparatur nicht durchgeführt werden kann, legt der Auftragnehmer eine andere Art der Bearbeitung der Mängelrüge fest. Nach Durchführung der Reparatur ist der Auftraggeber verpflichtet, die Übernahme des reparierten Werks zu bestätigen. Mit der Übernahme gelten die Rechte des Auftraggebers aus der Mängelhaftung für das Werk als erfüllt.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen sich das mangelhafte Werk befindet, wenn dies für die ordnungsgemäße Beseitigung der Mängel erforderlich ist.
8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
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Der Schutz personenbezogener Daten unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „Verordnung“ genannt). Der Auftragnehmer kann bei der Erfüllung des Vertrags mit personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung in Berührung kommen und befindet sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber in der Position eines Auftragsverarbeiters für personenbezogene Daten.
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Mit dem Abschluss des Vertrages erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragnehmer auf der Grundlage einer qualifizierten Einwilligung zum Zwecke der Erstellung von Bestellungen verarbeitet.
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Unter den personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist Folgendes zu verstehen:
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im Falle des Auftraggebers als Verbraucher: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
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im Falle eines Auftraggebers, der kein Verbraucher ist: Name, ID-Nr., Anschrift des Geschäftssitzes, E-Mail-Adresse, falls sie einen Namen enthält, Telefonnummer.
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Unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu verlangen, das Recht auf Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten des Auftragnehmers oder auf Einschränkung ihrer Verarbeitung, das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer zu widersprechen, und das Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten des Auftraggebers.
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Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags. Ohne die Bereitstellung personenbezogener Daten kann der Vertrag nicht geschlossen oder vom Auftragnehmer erfüllt werden.
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Der Auftraggeber hat das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer hierüber per E-Mail.
9. STREITBEILEGUNG, RECHTSWAHL
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Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gemäß dem konkreten Vertrag oder gemäß den AGB richten sich nach dem tschechischen Recht.
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Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass alle eventuellen Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, die sich aus einem konkreten Vertrag oder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, vom Schiedsgericht der Tschechischen Wirtschaftskammer und der Tschechischen Agrarkammer nach deren Regeln durch einen vom Präsidenten des Schiedsgerichts ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden werden.
10. VERTRAGSSTRAFEN
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Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung des Preises für das vertraglich oder gemäß den AGB vereinbarte Werk in Verzug, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des vereinbarten Preises für jeden Tag des Zahlungsverzugs zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers auf Ersatz des Schadens, der durch die Verletzung der Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung des vereinbarten Preises entsteht, bleibt davon unberührt. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so ist die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1.1.2023 gültig und wirksam. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer erklärt und der Auftraggeber stimmt zu, dass die AGB in der auf der Website des Auftragnehmers genannte Fassung ab dem Datum der Absendung der Bestellung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer gelten.
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Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Die Verbindlichkeit von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber, der bereits einen konkreten Vertrag mit dem Auftragnehmer geschlossen hat, setzt voraus, dass der Auftraggeber der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zustimmt.
In Brno, den 1. 1. 2023 Stardom Company s.r.o. Auftragnehmer
Martin Libenský, Geschäftsführer